Firmenlogo

  Allgemeine Informationen

 

                   Todesfall - was tun

Unsere Standorte

Standort Glarus Standort Heiligkreuz Standort Malans Standort Küblis

 

                Dienstleistungen

             Vorsorgetipps

          Wer sind wir

       Medienbeiträge

    Kontakt

 Downloads / Links

 

  Todesfallvorsorge, Sterbevorsorge, Vorsorge, Selbstbestimmung, selber bestimmen

Vorsorgetipps

 

«... wo soll ich anfangen zu erzählen? Kann man mit dem Ende beginnen? Wenn man mit sich selbst spricht, darf ich dann sagen was ich will, dann ist das Alleinsein für etwas gut. Wenn die Kinder anrufen, sage ich: Es geht mir gut, wie ist das Wetter bei euch, sind alle gesund? Ich bin nicht einsam – nur manchmal wäre es gut, wenn jemand widersprechen würde. Franz, Du fehlst mir. Ich vermisse – uns!»

«Du fehlst mir, Franz! Manchmal frage ich mich, ob man mich auch so vermissen wird. Wir hatten keinen so grossen Freundeskreis. Du und ich, das war unsere Welt, und die Kinder. Unser Ältester lebt in einer anderen Stadt, mit der Bahn sechs Stunden weg, mit zweimal Umsteigen. Weihnachten holen sie mich wieder ... Ich hoffe es.

Ich komme gerne hierher, Franz. Seit fast zwanzig Jahren. Und aus dem Rosenstock ist ein richtig schönes Rosenbäumchen geworden.

Ich hatte nie so einen grünen Daumen wie du, Franz. Wahrscheinlich hast du mir ein bisschen dabei geholfen. Na? Und wenn seine Wurzeln bis zu dir hinunterreichen, dann ist doch in den Blüten sind Teil von dir und du siehst jedes Jahr den Sommer.

Die Friedhofverwaltung hat gesagt, dass der Rosenbaum stehen bleiben darf, wenn das Grab aufgelöst wird.

Wenn ich sterbe, möchte ich unseren Kindern keine Umstände machen, die Zeit und Geld kosten. Aber ich will auch nicht entsorgt werden – wie ein Müllsack. Was soll ich tun, Franz?

 

Ich wollte dir noch erzählen, dass der Sohn von unseren Garten-Nachbarn gestorben ist. Ein Verkehrsunfall. Arme Frau. Als du ihn kanntest, war er noch ein kleiner Bub. Jetzt sehe ich seine junge Frau fast täglich bei seinem Grab. Sie unterhalten sich, ... so wie wir, Franz.

Franz, dein Grab läuft jetzt bald ab. Ich könnte es auch verlängern und mich dazulegen, unter unser Rosenbäumchen. Würden die Kinder unseren Stein besuchen – deinen schönen Stein, Franz, der wie ein Teil von dir ist, sich an uns erinnern und Trost finden? Und wenn die Kinder nicht kommen, wer wird das bezahlen? Wenn ich es testamentarisch festlege, nehme ich mit meiner 'Nach-dem-Tod-Pflege' den Kindern nicht einen Teil ihres Erbes weg?

Ich werde mit den Kindern reden!

Du hast immer alles so geordnet, Franz. Ich weiss noch, wie du schon in unseren guten Jahren, als deine Krankheit noch weit weg war, wie du da an einem Sonntag dich hingesetzt hast und dann hast du geschrieben: 'Betr.: Meine Beerdigung und mein Grab'.

Damals bin ich sehr erschrocken, heute kann ich dich verstehen. Ich habe sogar einen richtigen Vorsorgevertrag gemacht und da steht alles drin, auch die Musik, die ich bei meiner Beerdigung hören will. Ich habe mit den Kindern geredet. Und wir haben uns informiert. Es war wirklich notwendig, richtig und sehr hilfreich. Ich denke, wir hätten vieles falsch gemacht, weil wir zu wenig darüber wussten. Nun haben wir gemeinsam eine Entscheidung getroffen, die mich beruhigt – und ich denke, dir wird es auch gefallen.»

 

 

Aus: 'Du fehlst mir ...:
Ich gehe allein unsere Wege
und es tut so weh, immer noch.'

ISBN 3-87188-053-1

Als Denkanstoss und Motivation zugleich, sich mit den vielleicht letzten Entscheidungen des Lebens individuell und frühzeitig auseinander zu setzen.

 

Todesfallvorsorge

Eine sinnvolle Sache

 

Leben   ist die  Zeit ,  die der  Tod   gewährt.

 

Soll ich über den Tod reden?

«Meine Mutter ist im Spital und ist schwer krebskrank. Der Arzt sagte uns, dass leider keine Hoffnung auf Besserung besteht und wir mit ihrem baldigen Tod rechnen müssten.

Ich möchte so gerne mit ihr darüber reden und von ihr wissen, was sie bewegt. Auch sollten wir doch wissen, was für Wünsche sie bezüglich der Beerdigung usw. hat. Aber sie geht auf keine Andeutung ein, blockt sogleich ab und will darüber offensichtlich nicht sprechen.»

Ihr Anliegen ist verständlich, aber zu Ihrem Bedauern geht Ihre Mutter nicht darauf ein. Das Problem erinnert mich an einen tiefgründigen Satz der Schriftstellerin Mascha Kaleko: «Den eignen Tod, den stirbt man nur; den Tod der anderen muss man leben».

In der Tat: es ist für uns Angehörige – ungeachtet allen Schmerzes oder vielleicht gerade deswegen – eine Erleichterung, wenn Sterbende gefasst und offen vom nahenden Tod reden können und uns damit in den vielen Aufgaben, die auf uns zukommen, behilflich sind. Wir möchten es ihnen ja «recht machen».

Doch Ihre Mutter will offensichtlich nicht davon sprechen. Das kann unter anderem zwei Gründe haben. Der nahe liegendste ist möglicherweise ihre Angst vor dem Sterben. Wäre dies die Ursache für ihre Abwehr, so würde ich, obwohl es sich um eine Verdrängung handelt, diese Verweigerung respektieren. Vielleicht hilft ihr die aufrechterhaltene Hoffnung auf Besserung eher, die schwere Zeit gefasst auszuhalten. Gewiss: das mag für Sie nicht befriedigend sein, aber der Respekt vor dem vom Sterbenden gewählten Verhalten muss uns mit unseren Vorstellungen und Anliegen verliert man Menschen, die man liebt; das gilt es zu ertragen.

 

Dr. Hans Senn

Dr. Hans Senn ist
Psychotherapeut und Paarberater und auch publizistisch tätig.

Der mögliche andere Grund für das Schweigen kann im Wunsch Ihrer Mutter liegen, das unausweichlich bevorstehende Geschehen mit sich allein auszumachen. Auch das gälte es zu respektieren. Sandor Marai schreibt in einem seiner Bücher: «Doch es kommt der Tag, der die Seele ganz mit dem Bedürfnis nach Alleinsein füllt». Dann ereignet sich etwas, was für uns vielleicht schwer verstehbar ist: dass ein Mensch dem eigenen Verschwinden gelassen zusieht. Vielleicht gibt es für ihn nämlich eine innere Gewissheit, eine Hoffnung, die ihn trägt und ihn selbst diesem Abschied gefasst entgegensehen lässt.

Wichtig scheint mir für Sie, dass Sie ihre sterbende Mutter – so viel Ihnen möglich ist – liebevoll und verständnisvoll begleiten. Was dann nach ihrem Tod geregelt werden muss, das entscheiden Sie zusammen mit Ihren Geschwistern ganz einfach nach Ihrem Gewissen.

Mit freundlicher Genemigung:
Bündner Anzeiger
Ratgeber
Ausgabe vom 21. Februar 2007
c/o Casanova Druck, Chur

 


 

Rechtzeitig den Nachlass regeln

Aufgrund eines Gehirngerinnsels war Herr A. plötzlich nicht mehr handlungsfähig. Nach einigen Tagen trat der Tod ein. Herr A. hinterlässt seine Frau und vier erwachsene Kinder, ein fast schuldenfreies Haus und ein "kleines Konto" auf einer Genfer Bank.

Es gilt an vieles zu denken

Bereits während seines Todeskampfes stellte sich für die Ärzteschaft die Frage nach Reanimation (Wiederbelebung) sowie intensiver Gerätemedizin, um Herr A. am Leben zu erhalten.

Bereits kurz nach dem Tode stellte sich die Frage nach einer Organentnahme und nach einer Obduktion (Öffnung des Leichnams) für die medizinische Forschung.

Bereits kurz nach seinem Tode stellte sich die Frage nach der Todesanzeige, dem Totenmahl und dem Bestattungsinstitut.

Bereits kurz nach seinem Tode stellte sich die Frage nach der Art der Bestattung: Soll sie schlicht oder aufwendig sein? Soll es eine Erd- oder eine Feuerbestattung sein? Sollte, statt Blumen zu spenden, an eine soziale Institution, zum Beispiel die Pro Senectute, gedacht werden?

Bereits kurz nach der Bestattung stellte sich die Frage nach der Vollmacht über das Konto in Genf und über die Lebensversicherung bei einer schweizerischen Gesellschaft.

 

Bescheid wissen ist hilfreich

Über all diese Fragen hatte Herr A. zu Lebzeiten bereits viele Male nachgedacht. Er hatte sie mit seiner Frau und seinen Kindern genau besprochen. Es konnten Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg geräumt werden, und es konnte eine Einigung erzielt werden. Herr A. hat das, was er sich wünschte, gemeinsam mit seiner Frau aufgeschrieben, so dass seine Wünsche problemlos erfüllt werden konnten. Für die Familie war das sehr hilfreich, sie wurde nicht überfordert und konnte die ohnehin äussert schwierige Situation besser meistern.

Die Familie wusste, dass der Vater keine lebensverlängernden Massnahmen wünschte, und sie wusste, dass er seinen Körper nach dem Tode nicht zur Verfügung stellen wollte. So konnten sie den Ärzten genaue Anweisungen geben.

Die Familie wusste, welcher Bestatter zu informieren war und wie das Totenmahl gehalten werden sollte. Die Wahl der Todesanzeige hatte Herr A. seinen Kindern überlassen; auch darüber wussten sie Bescheid.

Das Testament regelte die Erbteilung, und mit dem Geld vom Genfer Konto konnten die ersten Auslagen bereits bezahlt werden, denn seine Frau und der älteste Sohn hatten darüber eine Vollmacht.

Eine reibungslose Abwicklung konnte durchgeführt werden, weil die Familienmitglieder miteinander gesprochen haben (sie waren gesprächsbereit) und weil die Ergebnisse schriftlich festgehalten wurden.

Mit freundlicher Genemigung:
Martin Domigall
Pro Senectute, Buchs SG

 

Man kann sich nicht gegen das Sterben versichern –
aber man kann seine Wünsche
bezüglich Bestattung und Nachlass kundtun.

 

Meine Wünsche für den Todesfall

Machen auch Sie sich Gedanken über das "Wie weiter bei meinem Tod"?

Dann hilft Ihnen vielleicht unsere Broschüre weiter. Sie finden darin viele Punkte, die es zu beachten gilt.

Fragen Sie uns danach oder laden Sie sie als PDF-Version herunter.

 

 

 

    Seitenanfang

 Startseite

©  Ackermann Bestattungen AG
     Bestatter mit eidg. Fachausweis
     Glarus GL  •  Heiligkreuz SG  •  Sargans SG  •  Malans GR  •  Küblis GR

      0844 0844 01  •  jederzeit - Tag und Nacht

      Letzte Überarbeitung am 05. Januar 2021

Valid HTML 4.01 Transitional

Valid CSS